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Erklärung zur Barrierefreiheit

Geltende Anforderungen

Evang. Aktionsgemeinschaft für Familienfragen in Bayern e.V. ist bestrebt, seine digitalen Angebote für alle Menschen zugänglich zu machen. Wir arbeiten kontinuierlich daran, die Benutzerfreundlichkeit zu verbessern und die geltenden Standards zur Barrierefreiheit einzuhalten.

Unser Ziel ist es, unsere Website im Einklang mit den Anforderungen des Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) bereitzustellen.

Diese Barrierefreiheitserklärung gilt für die Website https://www.eaf-bayern.de und wurde am 01.09.2026 erstellt.

Dienstleistungsbeschreibung

Die Evangelische Aktionsgemeinschaft für Familienfragen in Bayern e.V. (eaf bayern) ist ein Zusammenschluss von 21 Werken, Diensten, Verbänden und Arbeitsgemeinschaften innerhalb der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern, die sich für bedarfsgerechte Lebensbedingungen für Familien und deren Kinder sowie pflegebedürftigen Angehörigen einsetzen.

Konformitätsstatus

Konformitätslevel der Website: WCAG 2.0 AA

Status der Inhaltskonformität

Teilweise konform: Einige Bereiche der Website entsprechen noch nicht vollständig den Barrierefreiheitsstandards.

Bewertungsmethode

Mit Hilfe der folgenden Methode hat Evang. Aktionsgemeinschaft für Familienfragen in Bayern e.V. die Bewertung der Website vorgenommen:
Selbsteinschätzung: Die Bewertung wurde intern vom Unternehmen selbst durchgeführt.

Erfüllung der Barrierefreiheitsanforderungen

Die folgenden Anforderungen an die Barrierefreiheit wurden bei der Gestaltung und Entwicklung dieser Website bereits berücksichtigt und erfolgreich umgesetzt:

  • Tastaturbedienung: Die Website lässt sich vollständig über die Tastatur steuern, sodass auch Menschen, die keine Maus verwenden können, sie problemlos bedienen können.
  • Screenreader-Kompatibilität: Die Website verwendet eine korrekte Überschriftenstruktur sowie aussagekräftige ALT-Texte, sodass Screenreader sie interpretieren können. Dadurch stehen diese Informationen auch Usern mit Sehbehinderungen zur Verfügung.
  • Kontrast: Texte und Grafiken weisen genügend Kontrast zum Hintergrund auf, was die Lesbarkeit für Menschen mit Sehbehinderungen verbessert.
  • Formulare: Formulare auf der Website sind klar beschriftet und bieten verständliche Anweisungen, sodass sie für Menschen mit kognitiven Einschränkungen gut nutzbar sind.
  • Alt-Texte: Auf der Website sind für alle Bilder aussagekräftige Alt-Texte vorhanden, die vom Screenreader korrekt interpretiert werden, sodass Nutzer mit Sehbehinderungen die Informationen vollständig wahrnehmen können.
  • Buttons: Alle Buttons sind eindeutig beschriftet, sodass sie für Screenreader-Nutzer klar erkennbar sind und die Barrierefreiheit der Website gewährleistet wird.
  • Links: Alle Links sind eindeutig beschriftet, was die Navigation erleichtert und die Nutzerfreundlichkeit für Menschen mit Behinderungen verbessert.

Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachstehenden Inhalte sind aktuell noch nicht barrierefrei:

  • PDF Dokumente entsprechnen nicht den Anforderungen zur Barrierefreiheit
  • Wir bieten derzeit keine Version in leichter Sprache an
  • Wir bieten derzeit keine Version in Gebärdensprache an
  • Audio und Video Elemente haben keine Transkriptionen

Feedback und Ansprechpartner

Sie erreichen unsere Ansprechperson für Barrierefreiheit unter folgenden Kontaktdaten:

Birgit Schönknecht
Pirckheimerstraße 6
90408, Nürnberg
schoenknecht@diakonie-bayern.de

Marktüberwachungsbehörde

Für die Umsetzung des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes haben sich die Bundesländer auf die Einrichtung einer gemeinsamen Marktüberwachungsbehörde verständigt. Grundlage dafür ist ein Staatsvertrag, der die Gründung einer zentralen Stelle mit Sitz in Sachsen-Anhalt vorsieht. Die Behörde – voraussichtlich „Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen" – soll künftig die Überwachung barrierefreier Produkte und Dienstleistungen übernehmen. Damit sie ihre Arbeit aufnehmen kann, muss der Staatsvertrag noch durch die Länder ratifiziert werden. Sobald die Ratifizierung abgeschlossen ist, werden die Angaben zur Marktüberwachungsbehörde automatisch in die Barrierefreiheitserklärung übernommen.

Bis zur formalen Errichtung der MLBF können Anfragen an folgende Adresse gerichtet werden:

MLBF (in Errichtung)
c/o Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung Sachsen-Anhalt
Postfach 39 11 55
39135 Magdeburg
Telefon: 0391 567 6970
E·Mail: MLBF@ms.sachsen-anhalt.de

Schlichtungsverfahren

Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie sich an die Schlichtungsstelle nach § 16 Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) wenden. Die Schlichtungsstelle BGG hat die Aufgabe, bei Konflikten zum Thema Barrierefreiheit zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Bundes eine außergerichtliche Streitbeilegung zu unterstützen. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden. Weitere Informationen zum Schlichtungsverfahren und den Möglichkeiten der Antragstellung erhalten Sie unter: www.schlichtungsstelle-bgg.de.

Direkt kontaktieren können Sie die Schlichtungsstelle BGG unter info@schlichtungsstelle-bgg.de.